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Sind zwei Mehrwertsteuersätze auf einer Rechnung erforderlich, errechnet Ihnen das entsprechende Formular diese und weist sie getrennt richtig aus. Zur Anerkennung vom Finanzamt ist auch zwingend das Nettoentgelt getrennt nach Mehrwertsteuersätzen mit auszuweisen. Die Sammlung XG500 enthält hierfür Muster-Formulare mit Formeln.
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